HRB 202965: Silver Trast GmbH, Hildesheim, Weinberg 30, 31134 Hildesheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Stoffregen, Alexander, Hildesheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 202965: Silver Trast GmbH, Hildesheim, Weinberg 30, 31134 Hildesheim. Die Gesellschafterversammlung vom 15.04.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Set Deutschland Service Limited, Birmingham (Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, Company No. 9479446) beschlossen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 15.04.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.04.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.06.2020 mit der Set Deutschland Service Limited mit Sitz in Birmingham (Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, Company No. 9479446) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 202965: Silver Trast GmbH, Hildesheim, Weinberg 30, 31134 Hildesheim. Beim Handelsregister ist ein Entwurf eines Verschmelzungplanes vom 10.02.2020 eingereicht worden. Danach soll die Set Deutschland Service Limited, Birmingham (Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, Company No. 9479446) als übertragender Rechtsträger mit der Silver Trast GmbH, Hildesheim (Amtsgerichts Hildesheim HRB 202965) als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen werden. Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaften stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung die folgenden Rechte zu (§ 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG):a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht: Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (Silver Trast GmbH) können gemäß § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Hildesheim ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der Silver Trast GmbH unter deren Geschäftsanschrift in 31134 Hildesheim, Weinberg 64a, geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie könnenglaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungengefährdet wird.Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt.Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z. B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht.Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu.Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden Silver Trast GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht.b) Gläubigerrechte nach englischem Recht: Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (Set Deutschland Service Limited) kann gemäß Reg. 11 und 14 The Companies (Cross-Border Mergers) Regulations 2007 (im Folgenden kurz CCBMR) die Einberufung einer Gläubigerversammlung meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen.Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen.c) Rechte der Minderheitsgesellschafter: Weder bei der Set Deutschland Service Limited noch bei der Silver Trast GmbH existieren Minderheitsgesellschafter, so dass Angaben über die Ausübung von deren Rechten entfallen.Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der Silver Trast GmbH, Herrn Alexander Stoffregen, unter der Geschäftsadresse in 31134 Hildesheim, Weinberg 64a, kostenlos angefordert werden.
HRB 202965:Silver Trast GmbH, Hildesheim, Weinberg 64a, 31134 Hildesheim.Änderung zur Geschäftsanschrift: Weinberg 30, 31134 Hildesheim.