HRB 118768: Silverstone Events GmbH, Hamburg, Kanalstraße 36, 22085 Hamburg. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 118768: Silverstone Events GmbH, Hamburg, Kanalstraße 36, 22085 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67g IN 414/17) vom 27.02.2018 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Vertretungsbefugnis der Geschäftsführerin ist eingeschränkt. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 118768: Silverstone Events GmbH, Hamburg, Kanalstraße 40, 22085 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Kanalstraße 36, 22085 Hamburg.
Silverstone Events GmbH, Hamburg, Kanalstraße 36, 22085 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Kanalstraße 40, 22085 Hamburg.
Silverstone Events GmbH, Hamburg, Kanalstraße 36, 22085 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.04.2011. Geschäftsanschrift: Kanalstraße 36, 22085 Hamburg. Gegenstand: der Betrieb einer Veranstaltungsagentur, Catering-Dienstleistungen und die Personalüberlassung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Grawert, Ina, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Grawert, Ina, Hamburg, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Silverstone Events e.K. in Hamburg (AG Hamburg HRA 107745) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 05.04.2011. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 28.06.2011 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.