Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 11.11.2022 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 3 (Firma,
Sitz) beschlossen. |
a)
13.12.2022
Burghard |
3 |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 12.08.2004 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziff. 3
(Geschäftsjahr) beschlossen. |
a)
14.09.2004
Bohlem
b)
Gesellschaftsvertrag Bl.
48 ff. Sonderband
Gesellschafterbeschluss
Bl. 46 Sonderband |
Simex Vertrieb-Verwaltungs GmbH, Jülich, Wiesenstr. 5, 52428 Jülich. Nicht mehr Geschäftsführer: Savelsberg, Rolf, Jülich, * ‒.‒.‒‒.
Simex Vertrieb-Verwaltungs GmbH, Jülich, Wiesenstr. 5, 52428 Jülich. Geschäftsführer: Gockel, Jürgen, Jülich, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemeinsam mit dem Geschäftsführer Rolf Savelsberg mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Gockel, Jürgen, Jülich, * ‒.‒.‒‒.
Simex Vertrieb-Verwaltungs GmbH, Jülich, Wiesenstr. 5, 52428 Jülich.Geschäftsanschrift: Wiesenstr. 5, 52428 Jülich. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.09.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.09.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.09.2009 mit der Seloni Verwaltung GmbH mit Sitz in Jülich (Amtsgericht Düren HHRB 4259) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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