HRA 18892: Simon´s Brotkörbchen GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Dornröschenweg 8, 40235 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 4 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Simon´s Brotkörbchen GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Dornröschenweg 8, 40235 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens kraft Gesetzes aufgelöst.
Simon's Brotkörbchen KG, Düsseldorf, Dornröschenweg 8, 40235 Düsseldorf. Neue Firma: Simon´s Brotkörbchen GmbH & Co. KG. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Simon, André, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒; Simon, Kurt, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Pilatus Management GmbH, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 68024), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Simon's Brotkörbchen KG, Düsseldorf (Dornröschenweg 8, 40235 Düsseldorf, Die Produktion und der Verkauf von Backwaren jeder Art sowie zugehörigen Nebenprodukten und -artikeln.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Simon, Kurt, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒; Simon, André, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Simon's Brotkörbchen GmbH, Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 40007) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.08.2006. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.