HRB 252: Simons & Gier Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Mönchengladbach, Künkelstraße 43, 41063 Mönchengladbach. Die Gesellschafterversammlung vom 20.03.2015 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages insgesamt unter Beibehaltung der Firma, des Sitzes, des Unternehmensgegenstands, der allgemeinen Vertretungsregelung und des Stammkapitals beschlossen.
Simons & Gier Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Mönchengladbach (Künkelstraße 43, 41063 Mönchengladbach). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und derjenigen des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der S + G Beteiligungs GmbH mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HR B 7031) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.