Sindl Controllingsysteme GmbH, Worms (Am Burgweg 27, 67551 Worms). Die Verschmelzung der Gesellschaft mit der PERICON Unternehmensberatung GmbH mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden - HRB 7694) ist durch Eintragung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 28.08.2006 wirksam geworden.
Sindl Controllingsysteme GmbH, Worms (Am Burgweg 27, 67551 Worms). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.12.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.12.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22.12.2005 mit der PERICON Unternehmensberatung GmbH mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden HRB 7694) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.