HRB 33255: Singh und Singh Betreiber GmbH, Nürnberg, Innere Laufer Gasse 13, 90403 Nürnberg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Edisonstraße 4, 90431 Nürnberg. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Singh, Inderpal, Nürnberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Singh, Harnek, Nürnberg, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 33255: Singh und Singh Betreiber GmbH, Nürnberg, Innere Laufer Gasse 13, 90403 Nürnberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.12.2015. Geschäftsanschrift: Innere Laufer Gasse 13, 90403 Nürnberg. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb und die Verpachtung von Gaststätten, Bars und Restaurants und gastronomischen Einrichtungsgegenständen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Singh, Inderpal, Nürnberg, * ‒.‒.‒‒; Singh, Harnek, Nürnberg, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Singh und Singh Betreiber OHG mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRA 17386). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.