Sinius GmbH, München, Wittelsbacherplatz 2, 80333 München. Die Verschmelzung wurde am 05.06.2013 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 139644).
Sinius GmbH, München, Wittelsbacherplatz 2, 80333 München. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.05.2013 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Siemens Beteiligungen Inland GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 139644) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Sinius GmbH, München, Wittelsbacherplatz 2, 80333 München. Die Gesellschafterversammlung vom 18.09.2012 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR und die Änderung des § 6 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 31.000,00 EUR.
Sinius GmbH, München, Wittelsbacherplatz 2, 80333 München. Die Gesellschafterversammlung vom 19.3.2012 hat die Änderung des § 3 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Verwaltung eigenen Vermögens. Personendaten berichtigt: Geschäftsführer: Rempel, Peter, Neubiberg, * ‒.‒.‒‒.
Sinius GmbH, München, Wittelsbacherplatz 2, 80333 München. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 15./16.03.2007 mit der Siemens AG mit dem Sitz in Berlin und München (Amtsgericht München HRB 6684) als Gesamtrechtsnachfolgerin der Siemens IT Solutions and Services GmbH & Co. OHG ist durch Aufhebung zum 30.09.2011 beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht worden ist, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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