SinnLeffers Markentextilienvertrieb GmbH, Hagen (Batheyer Straße 115 - 117, 58099 Hagen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden SinnLeffers Aktiengesellschaft am 28.06.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
SinnLeffers Markentextilienvertrieb GmbH, Hagen (Batheyer Straße 115 - 117, 58099 Hagen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.06.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.06.2006 mit der SinnLeffers Aktiengesellschaft mit Sitz in Hagen (Amtsgericht Hagen, HRB 3595) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.