SinnerSchrader Neue Informatik GmbH, Hamburg (Völckersstraße 38, 22765 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.11.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.11.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 13.11.2007 mit der SinnerSchrader Deutschland GmbH mit Sitz in Hamburg (HRB 63663) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden SinnerSchrader Deutschland GmbH am 17.12.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
22765 Hamburg
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Amtsgericht: Hamburg
Rechtsform: GmbH