HRB 2669: Sinusverteiler GmbH, Wettringen, Dieselweg 2, 48493 Wettringen. Bestellt als Geschäftsführer: Schrade, Sebastian, Rheine, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Hülsmann, Norbert, Ahlen, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Schrade, Sebastian, Rheine, * ‒.‒.‒‒.
HRB 2669: Sinusverteiler GmbH, Wettringen, Dieselweg 2, 48493 Wettringen. Prokura erloschen: Weiper, Ariane, Ahaus, * ‒.‒.‒‒.
HRB 2669: Sinusverteiler GmbH, Wettringen, Dieselweg 2, 48493 Wettringen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schrade, Sebastian, Rheine, * ‒.‒.‒‒.
HRB 2669: Sinusverteiler GmbH, Wettringen, Dieselweg 2, 48493 Wettringen. Nicht mehr Geschäftsführer: Weiper, Ariane, Ahaus, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Hülsmann, Norbert, Ahlen, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis, nunmehr Geschäftsführer: Agsten, Michael, Bad Bentheim, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Weiper, Ariane, Ahaus, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Agsten, Michael, Bad Bentheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 2669: Sinusverteiler GmbH, Wettringen, Dieselweg 2, 48493 Wettringen. Die Gesellschafterversammlung vom 28.07.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gesellschafter, Haftkapital, Gesellschafterkonten) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 1.751.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Comfort Dämmtechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Wettringen (Amtsgericht Steinfurt HRB 10642) beschlossen. 1.751.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.07.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.07.2015 mit der Comfort Dämmtechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Wettringen (Amtsgericht Steinfurt 10642) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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