Siringhaus GmbH, Gevelsberg, (Mittelstraße 51, 58285 Gevelsberg).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Jochen Siringhaus e. K. am 12.02.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Siringhaus GmbH, Gevelsberg, (Mittelstraße 51, 58285 Gevelsberg).Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.12.2008 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 23.12.2008 mit dem Vermögen des Alleingesellschafter verschmolzen, der das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma Jochen Siringhausus e. K. mit Sitz in Gevelsberg (Amtsgericht Hagen, HRA 5385) weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam durch Eintragung in das Register des neuen Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Siringhaus GmbH, Gevelsberg (Mittelstraße 51, 58285 Gevelsberg). Die Gesellschafterversammlung vom 28. August 2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Geschäftsführer) beschlossen. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis weiterhin Geschäftsführer: Siringhaus, Jochen, Gevelsberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.