HRB 12112: Sirius Geschäftsführungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Schwerin, Münzstraße 3, 19055 Schwerin. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger jeweils vom selben Tag mit der WS Beratungs- und Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Schwerin (Amtsgericht Schwerin, HRB 10264) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 12112: Sirius Geschäftsführungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Schwerin, Schloßgartenallee 68, 19061 Schwerin. Änderung der Geschäftsanschrift: Münzstraße 3, 19055 Schwerin.
HRB 8147: Sirius Geschäftsführungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Hagen, Schloßgartenallee 68, 19061 Schwerin. Der Sitz ist nach Schwerin (Amtsgericht Schwerin, HRB 12112) verlegt.
HRB 12112:Sirius Geschäftsführungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Schwerin, Schloßgartenallee 68, 19061 Schwerin.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.08.2005, mehrfach geändert, zuletzt am 14.07.2014. Die Gesellschafterversammlung vom 14.07.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Sitz) 3 (Stammkapital), 9 (Sonstige Bestimmungen) und mit ihr die Sitzverlegung von Hagen (bisher Amtsgericht Hagen HRB 8147) nach Schwerin beschlossen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.07.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.07.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.07.2014 mit der BPE Bornitzstraße Projektentwicklung GmbH & Co. KG mit Sitz in Hagen (Amtsgericht Hagen, HRA 5400) verschmolzen. Geschäftsanschrift: Schloßgartenallee 68, 19061 Schwerin. Gegenstand: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere als persönlich haftende Gesellschafterin an der BPE Bornitzstraße Projektentwicklung GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Berlin. Die Gesellschaft ist weiterhin zu allen branchenverwandten Tätigkeiten befugt. Sie kann branchenverwandte Unternehmungen oder Beteiligungen an solchen Unternehmungen erwerben. Stammkapital: 25.001,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Krause, Karen Bianca, Schwerin, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 8147:Sirius Geschäftsführungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Hagen, Schloßgartenallee 68, 19061 Schwerin.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.07.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.07.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.07.2014 mit der BPE Bornitzstraße Projektentwicklung GmbH & Co. KG mit Sitz in Hagen (Amtsgericht Hagen, HRA 5400) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird
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