HRB 14091: Sirius ambulante Krankenpflege GmbH, Halberstadt, Bernhard Thiersch-Str. 1, 38820 Halberstadt. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Dr. Weidinger, Veronika, Halberstadt, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Gesellschaft ist liquidationslos erloschen.
HRB 14091: Sirius ambulante Krankenpflege GmbH, Halberstadt, Bernhard Thiersch-Str. 1, 38820 Halberstadt. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Weidinger, Christian, Leipzig, * ‒.‒.‒‒.
Sirius ambulante Krankenpflege GmbH, Halberstadt, Bernhard Thiersch-Str. 1, 38820 Halberstadt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.08.2010. Geschäftsanschrift: Bernhard Thiersch-Str. 1, 38820 Halberstadt. Gegenstand des Unternehmens: Häusliche Krankenpflege und Physiotherapie sowie Immobilienverwaltung. Stammkapital: 25.900,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Weidinger, Veronika, Halberstadt, * ‒.‒.‒‒; Weidinger, Christian, Leipzig, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung aus dem Unternehmen "Sirius Krankenpflege GmbH", mit dem Sitz in Halberstadt (Amtsgericht Stendal HRB 101367). Die Abspaltung wurde am 15.12.2010 im Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.