Siru Massivbau Verwaltungs GmbH, Butzbach, Weiseler Straße 37 - 39, 35510 Butzbach. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Siru Massivbau Verwaltungs GmbH, Butzbach, Weiseler Straße 37 - 39, 35510 Butzbach. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Friedberg (Az. 63 IN 170/11) vom 05.03.2012 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Siru Massivbau Verwaltungs GmbH, Butzbach (Weiseler Straße 37 - 39, 35510 Butzbach). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.05.2006. Gegenstand: Die Ausübung der Komplementärstellung bei Unternehmen, die die Errichtung von Wohn- und Gewerbebauten durch Dritte im eigenen oder fremden Namen, Betreuung Dritter bei der Durchführung solcher Bauvorhaben sowie Sanierung und Verwaltung von eigenen Wohn-und Geschäftsbauten betreiben, insbesondere bei der Siru Massivbau GmbH & Co. KG. Geschäfte, die unter § 34 c GewO fallen, sind ausgeschlossen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Geschäftsführer: Rück, Swen, Münzenberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft trägt den Gründungsaufwand bis zum Betrag von 1.000,00 EUR.