Sistemo Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Mönchengladbach (Hehner Straße 77, 41069 Mönchengladbach). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Sistemo Gebäudetechnik GmbH am 18.10.2006 eingetragen worden; die Firma ist erloschen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Sistemo Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Mönchengladbach (Waldnieler Straße 247, 41068 Mönchengladbach). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und derjenigen des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Sistemo Gebäudetechnik GmbH mit Sitz in Mönchengladbach (Mönchengladbach HR B 6824) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.