HRB 36616: Sit&Watch Media Group GmbH, Bielefeld, Herforder Str. 65, 33602 Bielefeld. Geändert, nunmehr: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geändert, nunmehr: Geschäftsführer: Leyendecker, Harry, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft wird fortgesetzt.
HRB 36616: Sit&Watch Media Group GmbH, Bielefeld, Herforder Str. 65, 33602 Bielefeld. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 384 FamFG: Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 384 FamFG: Liquidator: Leyendecker, Harry, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bielefeld (Az. 43 IN 307/19) vom 12.03.2021 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRB 36616: Sit&Watch Media Group GmbH, Bielefeld, Herforder Str. 65, 33602 Bielefeld. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bielefeld (43 IN 307/19) vom 01.08.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 36616: Sit&Watch Media Group GmbH, Bielefeld, Herforder Str. 65, 33602 Bielefeld. Nicht mehr Geschäftsführer: de Juan de los Santos, Daniel, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒.
HRB 36616: Sit&Watch Media Group GmbH, Bielefeld, Meller Straße 2, 33613 Bielefeld. Änderung zur Geschäftsanschrift: Herforder Str. 65, 33602 Bielefeld. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.08.2016 mit der S&W Verlag GmbH mit Sitz in Bielefeld (Amtsgericht Bielefeld HRB 41461) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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