SkandTrade Handels- und Verwertungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main (Ulmenstraße 30, 60325 Frankfurt am Main). Umwandlungsvermerk von Amts wegen berichtigt, nun: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.07.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der SEB Finans GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 21821) verschmolzen.
SkandTrade Handels- und Verwertungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main (Ulmenstraße 30, 60325 Frankfurt am Main). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.6.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der SEB Finans GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 21821) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.