HRB 126613 B: Skowronski & Koch Verlag GmbH, Berlin, Waldstraße 48, 10551 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Skowronski, Wolfgang; Geschäftsführer: 3. Fischer, Fabian, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.03.2017 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital: Geschäftsanteile).
Skowronski & Koch Verlag GmbH, Berlin, Waldstraße 48, 10551 Berlin. Firma: Skowronski & Koch Verlag GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Waldstraße 48, 10551 Berlin Gegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von Druckerzeugnissen, insbesondere von Postkarten, Grußkarten und anderen Papeterieartikeln, der erlaubnisfreie Handel mit Waren aller Art sowie die Tätigkeit als Handelsvertreter i. S. d. §§ 84 ff. HGB. Stamm- bzw. Grundkapital: 100.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Koch, Jürgen, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 2. Skowronski, Wolfgang, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Skowronski & Koch Verlag oHG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 29132 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 04.05.2010. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..