Sky Creative Services GmbH, München, Medienallee 26, 85774 Unterföhring. Die Verschmelzung wurde am 27.06.2011 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRA 80699).
Sky Creative Services GmbH, München, Medienallee 26, 85774 Unterföhring. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.06.2011 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Unterföhring (Amtsgericht München HRA 80699) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Sky Creative Services GmbH, München, Medienalllee 26, 85774 Unterföhring. Von Amts wegen berichtigt: Geschäftsanschrift: Medienallee 26, 85774 Unterföhring.
Sky Creative Services GmbH, München, Medienallee 4, 85774 Unterföhring. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Medienalllee 26, 85774 Unterföhring.
Blitz 07-784 GmbH, München, Medienallee 4, 85774 Unterföhring.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Vogel, Stefan, München, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Enßlin, Holger, Oberhaching, * ‒.‒.‒‒; Rudder, James, München, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Sky Creative Services GmbH mit dem Sitz in Unterföhring (Amtsgericht München HRB 152931) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.11.2009 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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