HRB 144038 B: SmartLaw Media GmbH, Berlin, Schützenstraße 6a, 10117 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 03.07.2014 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Köln, HRB 58843) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 144038 B: SmartLaw Media GmbH, Berlin, Schützenstraße 6a, 10117 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Eintragung vom 30.06.2014 betreffend die Verschmelzung wird von Amts wegen berichtigt und wie folgt berichtigt eingetragen; Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.06.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Wolters Kluwer Deutschland GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 58843) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 144038 B: SmartLaw Media GmbH, Berlin, Schützenstraße 6a, 10117 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.06.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Wolters Kluwer Germany Holding GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 58843) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
SmartLaw Media GmbH, Berlin, Schützenstraße 6a, 10117 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Schützenstraße 6a, 10117 Berlin.
SmartLaw Media GmbH, Berlin, Französische Straße 24, 10117 Berlin. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Internetplattform zur Erstellung individualisierter Rechtsdokumente und die Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen. Stamm- bzw. Grundkapital: 43.594,00 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.04.2013 ist das Stammkapital um 15.507 EUR auf 43.594 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer 4 (Stammkapital), in Ziffer 2 (Gegenstand des Unternmehmens) und ergänzt um Ziffer 5 (Genehmigtes Kapital) sowie darüber hinaus insgesamt neu gefasst. Rechtsverhaeltnis: Die Geschäftsführer sind durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.05.2013 ermächtigt, bis zum Ablauf des 31.03.2014 das Stammkapital durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um 11.708 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2013/I).
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