HRB 216707: Smartlogy Sicherheitstechnik GmbH, Hannover, Friedrich-Ebert-Str. 27, 30459 Hannover. Die Gesellschafterversammlung vom 10.01.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Vertrieb von Alarm- und Videosicherheitstechnik. Die Gesellschaft kann alle damit zusammenhängenden Geschäfte tätigen, auch Dienstleistungen und Planungen aller Art und sich an anderen Unternehmen beteiligen. Das Betreiben von Corona Testzentren und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Insbesondere die Erbringung von Leistungen gem. § 4a TestV sowie der Handel, der Vertrieb und die Vermittlung von Corona-Schnelltest, Schutzausrüstungen und die damit zusammenhängenden Produkte. Es werden keine medizinischen und ärztlichen Dienstleistungen erbracht.
HRB 216707: Smartlogy Sicherheitstechnik GmbH, Hannover, Friedrich-Ebert-Str. 27, 30459 Hannover. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.04.2018. Geschäftsanschrift: Friedrich-Ebert-Str. 27, 30459 Hannover. Gegenstand: Vertrieb von Alarm- und Videosicherheitstechnik. Die Gesellschaft kann alle damit zusammenhängenden Geschäfte tätigen, auch Dienstleistungen und Planungen aller Art und sich an anderen Unternehmen beteiligen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Rahim, Darko, Ronnenberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des Vermögens der Firma Darko Rahim e.K. mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRA 204459 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 25.04.2018 und des Zustimmungsbeschlusses des Inhabers des übertragenden Rechtsträgers vom 25.04.2018. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.