Smile 4 Fair Verwaltungs GmbH, Neuss (Hafenstraße 58, 41460 Neuss). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 22. August 2007 im Wege des Formwechsels in die Smile 4 Fair international Dentale Handelsgesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Neuss (HRA 6675) umgewandelt. Der Formwechsel ist mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform am 31. Oktober 2007 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Smile 4 Fair Verwaltungs GmbH, Neuss (Hafenstraße 58, 41460 Neuss). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 22. August 2007 im Wege des Formwechsels in die Smile 4 Fair international Dentale Handelsgesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Neuss (57 AR) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Smile 4 Fair international Dentale Handelsgesellschaft mbH, Neuss (Hafenstraße 58, 41460 Neuss). Die Gesellschafterversammlung vom 23. Mai 2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom selben Tag hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom selben Tage wurde der Gesellschaftsvertrag ferner ergänzt in § 3 (Stammkapital). Neue Firma: Smile 4 Fair Verwaltungs GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin bei der Smile 4 Fair international Dentale Handelsgesellschaft mbH & Co. KG, die den internationalen Handel mit Zahnersatz als Halbfertig- und Fertigprodukt, den Handel mit Dentalprodukten und der Fortbildung im dentalen Bereich zum Gegenstand hat.
Smile & Care international Dentale Handelsgesellschaft mbH, Neuss (Hafenstraße 58, 41460 Neuss). Die Gesellschafterversammlung vom 21. Februar 2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Smile 4 Fair international Dentale Handelsgesellschaft mbH.
Smile & Care international Dentale Handelsgesellschaft mbH, Neuss (Hafenstr. 58, 41460 Neuss). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19. Dezember 2005. Gegenstand: der internationale Handel mit Zahnersatz als Halbfertig- und Fertigprodukt, der Handel mit Dentalprodukten und Fortbildung im dentalen Bereich. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreitwerden. Geschäftsführer: Kanzler, Uwe, Soest, * ‒.‒.‒‒; Reinsch, Christian, Neuss, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.