Smurfit Kappa C.D. Haupt Beteiligungs GmbH & Co. KG, Wrexen, Orpethaler Straße 50, 34474 Diemelstadt-Wrexen.Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 23.08.2010 im Wege des Formwechsels in die Smurfit Kappa C.D. Haupt Beteiligungs GmbH mit Sitz in Diemelstadt- Wrexen (Amtsgericht Korbach,HRB 1740) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Smurfit Kappa C.D. Haupt Beteiligungs GmbH & Co. KG, Wrexen, Orpethaler Straße 50, 34474 Diemelstadt-Wrexen.Geschäftsanschrift: Orpethaler Straße 50, 34474 Diemelstadt-Wrexen. Prokura erloschen: Misselwitz, Manfred, Hamburg.
Smurfit Kappa C.D. Haupt Papier- und Pappenfabrik GmbH & Co. KG, Wrexen (Orpethaler Straße 50, 34474 Diemelstadt-Wrexen). Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Smurfit Kappa Wellit Wellpappenwerk Verwaltungs GmbH mit Sitz in Delbrück (Amtsgericht Paderborn, HRB 6665) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Smurfit Kappa C.D. Haupt Papier- und Pappenfabrik GmbH & Co. KG, Wrexen (Orpethaler Straße 50, 34474 Diemelstadt-Wrexen). Firma geändert, nun: Smurfit Kappa C.D. Haupt Beteiligungs GmbH & Co. KG.
Smurfit Kappa C.D. Haupt Papier- und Pappenfabrik GmbH & Co. KG, Wrexen (Orpethaler Straße 50, 34474 Diemelstadt-Wrexen). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der PKI Verwaltungs GmbH mit Sitz in Diemelstadt-Wrexen (Amtsgericht Korbach, HRB 1459) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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