HRA 32129: SnapCube GmbH + Co KG, Hürth, Immendorfer Straße 1, 50354 Hürth. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 13.08.2019 mit der SnapNext GmbH + Co KG mit Sitz in Hürth (Amtsgericht Köln HRA 32602) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 32129: SnapCube GmbH + Co KG, Hürth, Immendorfer Straße 1, 50354 Hürth. Nach Sitzverlegung sowie Änderung der Registerstelle: Persönlich haftender Gesellschafter: SnapCube Verwaltungsgesellschaft mbH, Hürth (Amtsgericht Köln HRB 95774), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRA 32129: SnapCube GmbH + Co KG, Hürth, Immendorfer Straße 1, 50354 Hürth. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom selben Tage mit der MADK Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 28494) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 32129: SnapCube GmbH + Co KG, Hürth, Immendorfer Straße 1, 50354 Hürth. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom selben Tage mit der MADK GmbH + Co KG mit Sitz in Hürth (Amtsgericht Köln, HRA 32138) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 32129: SnapCube GmbH + Co KG, Hürth, Immendorfer Straße 1, 50354 Hürth. (Gegenstand des Unternehmens ist Vermietung und Produktion von Fotoautomaten und Marketingkonzepten. ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Immendorfer Straße 1, 50354 Hürth. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: SnapCube Verwaltungsgesellschaft mbH, Dortmund (Amtsgericht Dortmund HRB 28488), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der buttns GmbH, Köln (Amtsgericht Köln, HRB 84199) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.07.2016 . Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.