HRB 100897: Snoopy Invest UG (haftungsbeschränkt), Saarbrücken, Rotenbühler Park 2, 66123 Saarbrücken. Die Verschmelzung durch Aufnahme mit der Prosperitas Assets GmbH mit Sitz in Meppen (Amtsgericht Osnabrück HRB 121028) wurde am 16.12.2020 im Handelsregister des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 UmwG. Der Rechtsträger ist erloschen.
HRB 100897: Snoopy Invest UG (haftungsbeschränkt), Saarbrücken, Rotenbühler Park 2, 66123 Saarbrücken. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.11.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.11.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.11.2020 mit der Prosperitas Assets GmbH mit Sitz in Meppen (amtsgericht Osnabrück HRB 121028) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 100897: Snoopy Invest UG (haftungsbeschränkt), Saarbrücken, Rotenbühler Park 2, 66123 Saarbrücken. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2019 mit der Snoopy Vermögensverwaltung GmbH mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken HRB 17887) als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 100897: Snoopy Invest UG (haftungsbeschränkt), St. Ingbert, Karl-Uhl-Straße 17, 66386 St. Ingbert. Die Gesellschafterversammlung vom 04.04.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1 des Musterprotokolls und mit ihr die Sitzverlegung nach Saarbrücken beschlossen. Neuer Sitz: Saarbrücken. Geschäftsanschrift: Rotenbühler Park 2, 66123 Saarbrücken.
Snoopy Invest UG (haftungsbeschränkt), St. Ingbert, Karl-Uhl-Straße 17, 66386 St. Ingbert. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 12.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.07.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12.07.2013 Teile des Vermögens der NanoTec-Beteilungen GmbH mit Sitz in Riegelsberg (Amtsgericht Saarbrücken HRB 15376) (und zwar die Beteiligung an der 2. NanoTec-Vermögensverwaltung GmbH, Amtsgericht Saarbrücken, HRB 17887 sowie den von der NanoTec-Beteiligungen GmbH an sich selbst gehaltenen Geschäftsanteil lfd. Nr. 7 von nom. 34,00 EUR) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Aufspaltung übernommen. Die Aufspaltung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 27.08.2013 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Aufspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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