SoftM Communications GmbH, Lichtenfels (Bamberger Str. 10 a, 96215 Lichtenfels). Die Verschmelzung wurde am 01.07.2008 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 73318). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
SoftM Communications GmbH, Lichtenfels (Bamberger Str. 10 a, 96215 Lichtenfels). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.06.2008 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der SoftM Systemintegration GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 73318) verschmolzen. DieVerschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
SoftM Communications GmbH, Lichtenfels (Bamberger Str. 10 a, 96215 Lichtenfels). Die Gesellschafterversammlung vom 26.06.2006 hat die Änderung des § 9 (Jahresabschluss, Gewinnverwendung) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. § 17 (Bekanntmachungen) wurde gestrichen und der nachfolgende Paragraph umnummeriert. Die Gesellschaft hat am 28.12.2005 mit der SoftM Software und Beratung AG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 111531) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 26.06.2006 zugestimmt.