HRB 30309: SoftS IT Solutions GmbH, Wiesbaden, Paulinenstraße 15, 65189 Wiesbaden. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden BauContact Immobilien GmbH am 12.09.2018 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 30309: SoftS IT Solutions GmbH, Wiesbaden, Paulinenstraße 15, 65189 Wiesbaden. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der BauContact Immobilien GmbH mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 11780) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 30309: SoftS IT Solutions GmbH, Wiesbaden, Paulinenstraße 15, 65189 Wiesbaden. Bestellt als Geschäftsführer: Dick, Robert, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒; Unkelbach, Martin, Frankfurt Main, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Saloch, Klaus, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 30309: SoftS IT Solutions GmbH, Wiesbaden, Paulinenstraße 15, 65189 Wiesbaden. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.12.2017 mit Änderung vom 16.04.2018. Geschäftsanschrift: Paulinenstraße 15, 65189 Wiesbaden. Gegenstand: die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Entwicklung von IT Produkten und die Durchführung jeglicher damit zusammenhängender Geschäfte. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Saloch, Klaus, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der SoftS IT Solutions AG mit dem Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 29661). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 29661: SoftS IT Solutions AG, Wiesbaden, Paulinenstraße 15, 65189 Wiesbaden. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.12.2017 mit Änderung vom 16.04.2018 im Wege des Formwechsels in die SoftS IT Solutions GmbH mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 30309) umgewandelt. Der Formwechsel ist durch gleichzeitige Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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