HRB 4662: SoftTec GmbH, Sonthofen, Hindelanger Straße 35, 87527 Sonthofen. Die Gesellschaft hat am 28.07.2021 mit der FORUM Software IV GmbH mit dem Sitz in Hohenbrunn (Amtsgericht München HRB 256159) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 05.08.2021 zugestimmt.
HRB 4662: SoftTec GmbH, Sonthofen, Hindelanger Straße 35, 87527 Sonthofen. Einzelprokura: Anschütz, Oliver, Arnstorf, * ‒.‒.‒‒.
HRB 4662: SoftTec GmbH, Sonthofen, Hindelanger Straße 35, 87527 Sonthofen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Füßner, Rolf, Waltenhofen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Wittek, Burkhard, München, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 4662: SoftTec GmbH, Sonthofen, Hindelanger Straße 35, 87527 Sonthofen. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 11.12.2013 mit der SoftTec GmbH (nun: VMM GmbH) mit dem Sitz in Sonthofen (Amtsgericht Kempten (Allgäu) HRB 12242) ist durch Kündigung zum 17.06.2020 beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht worden ist, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
HRB 4662: SoftTec GmbH, Sonthofen, Hindelanger Straße 35, 87527 Sonthofen. Die caesar data & software GmbH mit dem Sitz in Sonthofen (Amtsgericht Kempten (Allgäu) 14017) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.05.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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