HRB 24185:Softwarefabrik Görlitz GmbH, Görlitz, Berliner Str. 64, 02826 Görlitz.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 24185:Softwarefabrik Görlitz GmbH, Görlitz, Berliner Str. 64, 02826 Görlitz.Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.11.2014 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und Beschluss der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers ebenfalls vom selben Tag mit der Saxonia Systems Technologies GmbH mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRB 24698) verschmolzen.
Softwarefabrik Görlitz GmbH, Görlitz, Berliner Str. 64, 02826 Görlitz. Prokura erloschen: Kohn, Botho Ulrich, Pesterwitz, * ‒.‒.‒‒.
Softwarefabrik Görlitz GmbH, Görlitz, Berliner Str. 63, 02826 Görlitz. Die Gesellschafterversammlung vom 28.07.2011 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 43.000,00 EUR auf 70.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Deutsche Einkaufsfinanzierer GmbH mit dem Sitz in Dresden und die Änderung des § 4 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Änderung der Geschäftsanschrift: Berliner Str. 64, 02826 Görlitz. Neues Stammkapital: 70.000,00 EUR. Die Deutsche Einkaufsfinanzierer GmbH mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden HRB 25714) als übertragender Rechtsträger ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.07.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Softwarefabrik Görlitz GmbH, Görlitz, Berliner Str. 63, 02826 Görlitz.Bestellt: Geschäftsführer: Gumprecht, Ulf, Dresden, * ‒.‒.‒‒. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Lemke, Kai, Neu Wulmsdorf, * ‒.‒.‒‒.
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