Sohland Getränke GmbH, Sohland a.d. Spree (Hauptstraße 79, 02689 Sohland a.d. Spree). Die Verschmelzung wurde am 11.12.2006 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Sohland Getränke GmbH, Sohland a.d. Spree (Hauptstraße 79, 02689 Sohland a.d. Spree). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2006 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und Beschluss der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22.07.2006 mit der Phoenix Vertriebs- und Beteiligungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Wietmarschen (Amtsgericht Osnabrück HRB 130793) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.