HRB 101621: Solar Magna Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, Montgolfier Allee 31, 60486 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 101621: Solar Magna Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, Montgolfier Allee 31, 60486 Frankfurt am Main. Das Registergericht beabsichtigt die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf 1 Monat festgesetzt.
HRB 101621: Solar Magna Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, Montgolfier Allee 31, 60486 Frankfurt am Main. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 810 IN 774/16 S) vom 15.11.2016 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 101621:Solar Magna Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, Montgolfier Allee 31, 60486 Frankfurt am Main.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.02.2015. Geschäftsanschrift: Montgolfier Allee 31, 60486 Frankfurt am Main. Gegenstand: Vertrieb, Handel und Montage von Solaranlagen und Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Bozic, Tonci, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Solar Magna Deutschland AG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 93042). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.