Solar Power Nordendorf Holding GmbH, Wörrstadt, Energie Allee 1, 55286 Wörrstadt. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.07.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.07.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 08.07.2011 mit der New Breeze GmbH mit Sitz in Wörrstadt (Amtsgericht Mainz, HRB 41688) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung ist wirksam geworden mit der zeitgleichen Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Solar Power Nordendorf Holding GmbH, Wörrstadt, Energie Allee 1, 55286 Wörrstadt. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.07.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.07.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.07.2011 mit der Solar Power Nordendorf Beteiligungs GmbH mit Sitz in Wörrstadt (Amtsgericht Mainz, HRB 42275) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Solar Power Nordendorf Holding GmbH, Wörrstadt, Energie Allee 1, 55286 Wörrstadt. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.07.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.07.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.07.2011 mit der Solar Power Allmannshofen Park II Beteiligung GmbH mit Sitz in Wörrstadt (Amtsgericht Mainz, HRB 42327) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Solar Power Nordendorf Holding GmbH, Wörrstadt, Energie Allee 1, 55286 Wörrstadt.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.09.2009. Geschäftsanschrift: Energie Allee 1, 55286 Wörrstadt. Gegenstand: Der Erwerb und die Veräußerung sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen, insbesondere die direkte oder indirekte Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin oder als Kommanditistin an Kommanditgesellschaften oder anderen Gesellschaftsformen, deren Gegenstand die Planung, die Finanzierung, die Errichtung, der Betrieb und die Verwaltung von Photovoltaikanlagen, sowie von Einrichtungen und Anlagen, die erneuerbare Energien nutzen, ist, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Falck, Lars Andreas, Mainz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.