Solar for future Project Restinco II GmbH, Lübbecke, Thyssentraße 6-8, 32312 Lübbecke. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.07.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.07.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 04.07.2012 mit der Solar for future Holding GmbH mit Sitz in Lübbecke (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 11204) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Solar for future Project Restinco II GmbH, Lübbecke, Thyssentraße 6-8, 32312 Lübbecke.Die Gesellschafterversammlung vom 12.08.2009 hat eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist das Halten von Beteiligungen jeglicher Art, insbesondere von Gesellschaften italienischen Rechts zum Zwecke des Betriebes von Photovoltaikanlagen in Italien.
Solar for future Project Restinco II GmbH, Lübbecke, Thyssentraße 6-8, 32312 Lübbecke.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.01.2009. Geschäftsanschrift: Thyssentraße 6-8, 32312 Lübbecke. Gegenstand: 1.) Das Halten von Beteiligungen jeglicher Art, insbesondere einer Gesellschaft italienischen Rechts zum Zwecke des Betriebes einer Photovoltaikanlage in Italien. 2.) Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an ähnlichen Unternehmen zu beteiligen. Sie kann die Geschäftsführung und die persönliche Haftung in Handelsgesellschaften übernehmen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. 3.) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte einzugehen, die umittelbar oder mittelbar der Förderung des vorgenannten Gegenstandes des Unternehmens dienen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Gehrlicher, Wolfgang, Espelkamp, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.