Solaris Immobilien GmbH, Köln, Antonsgasse 7, 50667 Köln. Nach Änderung des Familiennamens nunmehr Geschäftsführer: Schräder-Voß, Anja-Carina, Köln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Solaris Immobilien GmbH, Köln, Antonsgasse 7, 50667 Köln. Nach Änderung des Familiennamens nunmehr: Geschäftsführer: Sternenberg, Kai Marc-Anton, Köln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Solaris Immobilien GmbH, Köln, Antonsgasse 7, 50667 Köln.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.06.2009. Geschäftsanschrift: Antonsgasse 7, 50667 Köln. der Erwerb, die Verwaltung und die Nutzung von eigenen Grundbesitz und die Verwaltung und Nutzung von eigenen Kapitalvermögen. Weiterhin ist Gegenstand des Unternehmens die Betreuung von Wohnungsbauten aller Art sowie die Errichtung und Veräußerung von Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen. 511.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schräder, Anja-Carina, Köln, * ‒.‒.‒‒; Schräder, Kai Marc-Anton, Köln, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der I. Speier Aktiengesellschaft mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 66644) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 25.06.2009. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.