Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
12 |
|
b)
Personenbezogene Daten geändert bei
Persönlich haftender Gesellschafter:
Enovos Renewables Verwaltungsgesellschaft mbH,
Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken HRB 108999) |
|
|
a)
14.03.2023
Vatter |
Solarpark Ahorn Nord Projektgesellschaft mbH & Co. KG, Ahorn, Kirchbrunnenstr. 4, 74744 Ahorn. Firma geändert; nun: Solarkraftwerk Ahorn GmbH & Co. KG. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 02.02.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 02.02.2011 die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Ahorn Solar Betriebs GmbH & Co. KG", Ahorn (Amtsgericht Mannheim HRA 703396) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Solarpark Ahorn Nord Projektgesellschaft mbH & Co. KG, Ahorn, Kirchbrunnenstr. 4, 74744 Ahorn. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 02.02.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 02.02.2011 die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Solarpark Ahorn Süd Projektgesellschaft mbH & Co. KG", Ahorn (Amtsgericht Mannheim HRA 703402) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Solarpark Ahorn Nord Projektgesellschaft mbH & Co. KG, Ahorn, c/o MCG-Gruppe, Weinbergstraße 22, 16259 Beiersdorf-Freudenberg. Der Sitz der Gesellschaft ist nach Ahorn verlegt (Amtsgericht Mannheim, HRA 703429).
Solarpark Ahorn Nord Projektgesellschaft mbH & Co. KG, Ahorn, Kirchbrunnenstr. 4, 74744 Ahorn. Kommanditgesellschaft. Der Sitz ist von Beiersdorf-Freudenberg (Amtsgericht Frankfurt/Oder HRA 2652 FF) nach Ahorn verlegt. Sitz verlegt; nun: Neue Geschäftsanschrift: Kirchbrunnenstr. 4, 74744 Ahorn. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Blue Wizzard Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH, Ahorn (Amtsgericht Mannheim HRB 710987).
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen