HRB 9347:Solarparc Aktiengesellschaft, Bonn, Karl-Legien-Str. 188, 53117 Bonn.Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 03.06.2014 im Wege des Formwechsels in die Solarparc GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 20871) umgewandelt. Der Formwechsel ist mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform am heutigen Tag wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Solarparc Aktiengesellschaft, Bonn, Karl-Legien-Str. 188, 53117 Bonn. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 12.12.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 12.12.2012 und der Gesellschafterversammlung der Solarparc Wind AG & Co. KG vom 12.12.2012 einen Teil ihres Vermögens (insbesondere Aktiva und Passiva, die zum Betrieb der Windparks der Solaparc Aktiengesellschaft gehören) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Solarparc Wind AG & Co. KG mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRA 8072) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Solarparc Aktiengesellschaft, Bonn, Karl-Legien-Str. 188, 53117 Bonn. Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 23.05.2012 hat gemäß § 327a AktG auf Verlangen der Hauptaktionärin, der SolarWorld Aktiengesellschaft mit Sitz in Bonn, die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Hauptaktionärin gegen Gewährung einer Barabfindung beschlossen.
Solarparc Aktiengesellschaft, Bonn, Karl-Legien-Str. 188, 53117 Bonn. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
Solarparc Aktiengesellschaft, Bonn, Poppelsdorfer Allee 64, 53115 Bonn. Änderung zur Geschäftsanschrift: Karl-Legien-Str. 188, 53117 Bonn.
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