HRA 5472: Solarpark Kröpelin GmbH & Co. KG, Bad Salzuflen, Bahnhofstr. 11, 32105 Bad Salzuflen. Der Sitz ist nach Xanten (Amtsgericht Kleve, HRA 5264) verlegt. Geschäftsanschrift: Sonsbecker Straße 61, 46509 Xanten.
HRA 5264: Solarpark Kröpelin GmbH & Co. KG, Xanten, Sonsbecker Straße 61, 46509 Xanten. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Sonsbecker Straße 61, 46509 Xanten. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Solarpark Kröpelin Management GmbH, Bad Salzuflen (Amtsgericht Lemgo HRB 8395), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte zwischen der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Gesellschaft abzuschließen. Der Sitz ist von Bad Salzuflen (bisher Amtsgericht Lemgo, HRA 5472) nach Xanten verlegt.
HRA 5472: Solarpark Kröpelin GmbH & Co. KG, Bad Salzuflen, Bahnhofstr. 11, 32105 Bad Salzuflen. (Gegenstand: Die Planung, Errichtung, das Betreiben und Verwalten von Photovoltaikanlagen auf unbebauten und bebauten Grundstücken, die im Eigentum der Gesellschaft oder im Eigentum Dritter stehen, der Verkauf des erzeugten Stromes an Dritte sowie der Handel mit Photovoltaik-Anlagen und deren Bestandteilen. ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Bahnhofstr. 11, 32105 Bad Salzuflen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Solarpark Kröpelin Management GmbH, Bad Salzuflen (Amtsgericht Lemgo HRB 8395), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte zwischen der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Gesellschaft abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der MES Solar II GmbH, Parchim (Amtsgericht Schwerin, HRB 11004) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.10.2014. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung nach § 201UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.