HRB 40135: Pavel Chokheli GmbH, Schwabach, Bahnhofstraße 37, 91126 Schwabach. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Grünerstr. 2, 90763 Fürth. Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Chokheli, Pavel, Fürth, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 40135: Pavel Chokheli GmbH, Schwabach, Bahnhofstraße 37, 91126 Schwabach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.12.2021. Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 37, 91126 Schwabach. Gegenstand des Unternehmens: Die Vermarktung, die Distribution und das Marketing von Waren und Dienstleistungen aller Art, insbesondere von Lese- und Nachschlagewerken und Faksimiles sowie damit zusammenhängende Tätigkeiten. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten sind nicht Gegenstand des Unternehmens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Chokheli, Pavel, Nürnberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens Pavel Chokheli Handelsvertreter e.K. mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRA 19390) aus dem Vermögen des Inhabers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.