HRB 1659 NI: Solarpark Rodenäs GmbH, Rodenäs, Norddeich 3, 25924 Rodenäs. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2018 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Zollhäuser Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Rodenäs (AG Flensburg, HRB 8418 Fl) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 1659 NI: Solarpark Rodenäs GmbH, Rodenäs, Norddeich 3, 25924 Rodenäs. Geschäftsführer: 6. Dr. Wulf, Armin, * ‒.‒.‒‒, Rodenäs; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Nicht mehr Geschäftsführer: 5. Mommsen, Marc.
HRB 1659 NI: Solarpark Rodenäs GmbH, Rodenäs, Norddeich 3, 25924 Rodenäs. Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Dr. Wulf, Armin. Geschäftsführer: 5. Mommsen, Marc, * ‒.‒.‒‒, Neukirchen, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten.
HRB 1659 NI: Solarpark Rodenäs GmbH, Rodenäs, Norddeich 3, 25924 Rodenäs. Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Mommsen, Marc; Geschäftsführer: 4. Dr. Wulf, Armin, * ‒.‒.‒‒, Rodenäs; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten.
HRB 1659 NI: Solarpark Rodenäs GmbH, Rodenäs, Norddeich 3, 25924 Rodenäs. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.06.2013 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die SPR Montage GmbH mit Sitz in Rodenäs (AG Flensburg, HRB 8392 Fl) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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