Solarpower GmbH, Wilmering, Gartenstraße 7, 93497 Willmering. Sitz von Amts wegen als Schreibversehen berichtigt: Willmering.
Solarpower GmbH, Plauen, Gartenstraße 7, 93497 Willmering.Geschäftsanschrift: Gartenstraße 7, 93497 Willmering. Der Sitz der Gesellschaft ist verlegt nach Willmering (nun Amtsgericht Regensburg HRB 11908).
Solarpower GmbH, Wilmering, Gartenstraße 7, 93497 Willmering.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.01.2001, zuletzt geändert am 22.05.2001. Die Gesellschafterversammlung vom 23.02.2010 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR zur Verschmelzung mit der Solarpower Development GmbH mit dem Sitz in Willmering und die Änderung der §§ 1 (Sitz, bisher Plauen, Amtsgericht Chemnitz HRB 19125) und 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Gartenstraße 7, 93497 Willmering. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Anlagen zur Gewinnung von Solarenergie. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Stauner, Josef, Willmering, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Solarpower Development GmbH mit dem Sitz in Willmering (Amtsgericht Regensburg HRB 11295) als übertragender Rechtsträger ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.02.2010 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom gleichen Tage auf die Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.