Solartron Deutschland GmbH, Meerbusch (Rudolf-Diesel-Str. 16, 40670 Meerbusch). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden AMETEK GmbH am 26. Juli 2007 eingetragen worden. Die Gesellschaft ist erloschen.
Solartron Deutschland GmbH, Meerbusch (Rudolf-Diesel-Str. 16, 40670 Meerbusch). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 4. Juli 2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 4. Juli 2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 4. Juli 2007 mit der AMETEK GmbH mit Sitz in Meerbusch (Amtsgericht Neuss, HRB 1911) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Solartron Deutschland GmbH, Mülheim an der Ruhr (Rudolf-Diesel-Str. 16, 40670 Meerbusch). Der Sitz ist nach Meerbusch (jetzt Amtsgericht Neuss HRB 13968) verlegt.
Solartron Deutschland GmbH, Meerbusch (Rudolf-Diesel-Str. 16, 40670 Meerbusch). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15. Juni 1993 zuletzt geändert am 8. März 1995. Die Gesellschafterversammlung vom 9. August 2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer (2) und mit ihr die Sitzverlegung von Mülheim an der Ruhr (bisher AG Mülheim an der Ruhr HRB 15276) nach Meerbusch beschlossen. Gegenstand: Vermarktung und der Verkauf von Umwandlern und anderen Präzisionsinstrumenten sowie die Kundenbetreuung. Stammkapital: 50.000,00 DEM. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Höhne, Heinz-Jürgen, Neukirchen-Vluyn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.