Solarzentrum Rheinland GmbH, Euskirchen (Josef-Rohr-Str. 30, 53879 Euskirchen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Solarzentrum GmbH am 13.09.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Solarzentrum Rheinland GmbH, Euskirchen (Josef-Rohr-Str. 30, 53879 Euskirchen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.08.2005 mit der Solarzentrum GmbH mit Sitz in Polling (Amtsgericht München, HRB 152315) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Solarzentrum Rheinland GmbH, Euskirchen (Josef-Rohr-Str. 30, 53879 Euskirchen). Nicht mehr Geschäftsführer: Muggli, David, Zülpich, * ‒.‒.‒‒. Bestellt zum Geschäftsführer: Dollinger, Wolfgang, Peißenberg, * ‒.‒.‒‒; Martin, Ingo, Weilheim, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.