HRB 18748: Solbad Raffelberg Grundstücks GmbH, Mülheim an der Ruhr, Akazienallee 65, 45478 Mülheim an der Ruhr. Änderung zur Geschäftsanschrift: Akazienallee 69, 45478 Mülheim an der Ruhr. Nach Berichtigung des Geburtsdatums von Amts wegen, weiterhin Geschäftsführer: Dr. Koehne, Rainer, Mülheim an der Ruhr, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Gerling, Philippa, Mülheim an der Ruhr, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Solbad Raffelberg Grundstücks GmbH, Mülheim an der Ruhr (Akazienallee 65, 45478 Mülheim an der Ruhr). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.07.2006. Gegenstand: der An- und Verkauf, die Vermietung und die Verwaltung von Immobilien sowie von Vermögen aller Art. Stammkapital: 500.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluß kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Dr. Koehne, Rainer, Mülheim an der Ruhr, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Solbad Raffelberg GmbH & Co. KG, Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg - HRA 8995) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 17.07.2006. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.