Soldin Stahl- und Metallbau GmbH, Erkrath (Ludenberger Str. 41, 40699 Erkrath). Die Verschmelzung wurde am 03.07.2006 in das Register der neu eingetragenen Einzelfirma eingetragen (siehe Amtsgericht Wuppertal, HRA 22023).
Soldin Stahl- und Metallbau GmbH, Erkrath (Ludenberger Str. 41, 40699 Erkrath). Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.05.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.05.2006 mit dem Vermögen ihres Alleingesellschafters verschmolzen, welcher das Unternehmen als eingetragenerKaufmann mit Sitz in Erkrath unter der Firma Soldin Stahl- und Metallbau e. K. (Amtsgericht Wuppertal, 54 AR 496/06) weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des neuen Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.