Solectron GmbH, Herrenberg, Heinz-Nixdorf Ring 1, 33106 Paderborn. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 21.12.2011 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Solectron GmbH, Herrenberg, Heinz-Nixdorf Ring 1, 33106 Paderborn. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.11.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Solectron Grundbesitz GmbH", Herrenberg (Amtsgericht Stuttgart HRB 244009) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Solectron GmbH, Herrenberg, Heinz-Nixdorf Ring 1, 33106 Paderborn. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.11.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Solectron Holding Deutschland GmbH", Herrenberg (Amtsgericht Stuttgart HRB 245362) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Solectron GmbH, Herrenberg, Solectronstr. 2, 71083 Herrenberg. Die Gesellschafterversammlung vom 07.10.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Artikel 4 (Geschäftsjahr) beschlossen. Änderung der Geschäftsanschrift: Heinz-Nixdorf Ring 1, 33106 Paderborn.
Solectron GmbH, Herrenberg, Solectronstr. 2, 71083 Herrenberg.Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Reintjes, Monika, geb. Altmeyer, Herrenberg, * ‒.‒.‒‒.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen