Solectron Holding Deutschland GmbH, Herrenberg, Solectronstraße 2, 71083 Herrenberg. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.11.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag mit der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Multilayer Technology GmbH & Co. KG", Böblingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 242264) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Solectron Holding Deutschland GmbH, Herrenberg, Solectronstraße 2, 71083 Herrenberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Widmann, Werner Friedrich, Gechingen, * ‒.‒.‒‒.
Solectron Holding Deutschland GmbH, Herrenberg, Solectronstraße 2, 71083 Herrenberg. Bestellt als Geschäftsführer: Hetényi, Márk, Budapest / Ungarn, * ‒.‒.‒‒; Weissenbacher, Gabriel, Herrlisheim, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: McKay, Fergus, Gourock/UK, * ‒.‒.‒‒; Dr. Schmidt-Streier, Uwe, Paderborn, * ‒.‒.‒‒.
Solectron Holding Deutschland GmbH, Herrenberg, Solectronstraße 2, 71083 Herrenberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Schrader, Edgar, Bad Driburg, * ‒.‒.‒‒.
Solectron Holding Deutschland GmbH, Herrenberg, Solectronstraße 2, 71083 Herrenberg. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.11.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Solectron GmbH", Herrenberg (Amtsgericht Amtsgericht Stuttgart HRB 243884) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme).Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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