HRB 30123: Solinger Kinderstuben gemeinnützige GmbH, Solingen, Zietenstraße 40, 42651 Solingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Brems, Gerd, Solingen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Kuhn, Eva, Solingen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 30123: Solinger Kinderstuben gemeinnützige GmbH, Solingen, Zietenstraße 40, 42651 Solingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.07.2019. Geschäftsanschrift: Zietenstraße 40, 42651 Solingen. Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO) in der jeweils gültigen Fassung. Der Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe sowie der Erziehung und Bildung. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch - die Errichtung und Unterhaltung von Kindertagesstätten und sonstigen notwendigen Einrichtungen zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen, - den Unterhalt und die Trägerschaft von Bildungseinrichtungen zur individuellen Förderung von Kindern und Jugendlichen. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Brems, Gerd, Solingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels des Verein für Kinderstuben e.V., Solingen (VR 25807) nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 10.07.2019. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.