Solnhofer Bodenplatten-Industrie Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Langenaltheim, Frauenberger Weg 20, 91807 Solnhofen. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.08.2012 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Solenhofer Aktien-Verein mit dem Sitz Altendorf (Amtsgericht Ingolstadt HRB 80) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
91807 Solnhofen
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Amtsgericht: Ansbach
Rechtsform: GmbH