Solventa Wirtschaftsinformationen Verwaltungsgesellschaft mbH, Mönchengladbach (Konstantinstraße 387, 41238 Mönchengladbach). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Solventa Inkasso Beteiligungsgesellschaft mbH am 22.08.2008 eingetragen worden; die Firma ist erloschen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Solventa Wirtschaftsinformationen Verwaltungsgesellschaft mbH, Mönchengladbach (Konstantinstraße 387, 41238 Mönchengladbach). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und derjenigen des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.08.2008 mit der Solventa Inkasso Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HR B 5136) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.